AGB / ATGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gabis Skating Academy GmbH
Stand: 15. September 2024
I. Geltungsbereich
(1) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen verkauft, versendet und liefert die Gabis Skating Academy GmbH Sportartikel ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Gabis Skating Academy GmbH vorbehaltlos leistet.
(2) Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung ab dem 15.9.2024.
II. Postanschrift, sonstige Kommunikationsdaten ("Kontaktadresse")
Die Postanschrift und sonstigen Kommunikationsdaten der Gabis Skating Academy GmbH lauten wie folgt:
Gabis Skating Academy GmbH, Oberer Wasenweg 18, 73240 Wendlingen am Neckar
III. Internet
https://skating-academy.de
service@skating-academy.de
IV. Angebot
In den Katalogen, Prospekten und auf den Webseiten der Gabis Skating Academy GmbH ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages geht erst vom Kunden aus, der dieses Angebot durch eine Bestellung bei der Gabis Skating Academy GmbH per Post, per Telefon, per E-Mail oder auf der Webseite der Gabis Skating Academy GmbH über die unter II. genannten Kommunikationsdaten abgeben kann.
Für Bestellungen über den Web-Shop auf der Webseite gelten zudem die dort in einer ergänzenden AGB-Klausel geregelten Informationen und Bestimmungen, die dem Kunden im Rahmen des E-Commerce-Geschäfts auch überlassen werden.
V. Vertragsschluss durch Angebotsannahme
Die Gabis Skating Academy GmbH kann ein vom Kunden unter Abwesenden abgegebenes Angebot binnen 5 Tagen annehmen. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn dem Kunden binnen dieses Zeitraums eine Annahmeerklärung zugeht oder unter Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots die Lieferung der Waren erfolgt.
VI. Zweck des Vertrags
Der Vertrag ist kommerzieller Natur.
VII. Widerrufsrecht, Umtausch der Ware
Soweit dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert belehrt. Für den Fall, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, darf er unter den Voraussetzungen des Widerrufs auch den Umtausch der Ware verlangen.
VIII. Mindestbestellwert, Zahlungsbedingungen, Preise, Versandkosten
(1) Der Mindestbestellwert beträgt: EUR 20,-.
(2) Der Kunde hat sich bei Bestellung für eine der folgenden Zahlungsmöglichkeiten zu entscheiden:
1. per Banküberweisung
Gabis Skating Academy GmbH
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN: DE24611500200103314985
BIC: ESSLDE66XXX
2. per SEPA-Basislastschriftverfahren
nur dort wo es die Gabis Skating Academy GmbH anbietet.
Sofern der Kunde der Gabis Skating Academy GmbH ein SEPA-Basismandat erteilt hat oder eine frühere Einzugsermächtigung in ein SEPA-Basismandat umgewandelt worden ist: Hier sind bei der Bestellung der Name des Kunden und Kontoinhabers, seine IBAN und der BIC bzw. SWIFT-Code des Kreditinstituts, bei dem das Konto unterhalten wird, zu nennen.
Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt.
Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Jegliche Rückerstattungen werden ausschließlich von der Gabis Skating Academy GmbH initiiert und nicht durch die Veranlassung einer Rücklastschrift durch den Kunden. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser bzw. der von ihm benannte Kontoinhaber oder dessen Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten hat.
3. per Kreditkarte
(VISA, MasterCard) nur dort wo es die Gabis Skating Academy GmbH anbietet.
. Hier ist bei Bestellung die komplette Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte anzugeben sowie die Kartenprüfnummer.
4. per PayPal
5. per Kartenbezahlterminal
nur dort wo es die Gabis Skating Academy GmbH anbietet.
(3) Die in den Katalogen, Prospekten und auf den Webseiten der Gabis Skating Academy GmbH ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der in Deutschland erhobenen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind allein die Rechnungspreise der Gabis Skating Academy GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (s.o. IV.).
(4) Pro Bestellung hat der Kunde im Inland für nicht elektronisch auszuliefernde Artikel zusätzlich zu den unter Absatz (3) genannten Preisen einen Versandkostenanteil in Höhe von 5,70 Euro zu übernehmen. Aktuell beliefern wir ausschließlich Kunden in Deutschland.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen der Gabis Skating Academy GmbH im Eigentum der Gabis Skating Academy GmbH
X. Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Mangelhafte Ware ist samt Lieferschein, einer Kopie davon oder einer Kopie der ausgehändigten Rechnung an die Gabis Skating Academy GmbH GmbH (Kontaktadresse siehe II. (1) zu senden.
Die Beförderungskosten werden in diesem Fall durch die Gabis Skating Academy GmbH getragen.
(2) Im Gewährleistungsfall wird die gelieferte Ware von der Gabis Skating Academy GmbH nach Wahl des Kunden nachgebessert oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt. Bei gewerblichen Kunden obliegt das Wahlrecht der Gabis Skating Academy GmbH.
XI. Sonstige Haftung
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Die Gabis Skating Academy GmbH haftet auf Schadenersatz nur: bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit der Gabis Skating Academy GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit; bei Mängeln, die die Gabis Skating Academy GmbH arglistig verschwiegen hat; im Rahmen einer Garantiezusage; bei Mängeln der gelieferten Ware, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet die Gabis Skating Academy GmbH auch bei leicht fahrlässiger Verletzung durch die Gabis Skating Academy GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, dann aber begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
XII. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes finden die Bestimmungen der Gabis Skating Academy GmbH Anwendung, wie sie im Internet wiedergegeben werden auf der Internetseite https://skating-academy.de unter der Rubrik "Datenschutz".
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Handelsregister- und Umsatzsteueridentifikationsnummer, Schlichtungsstelle
(1) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Wendlingen am Neckar Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit der Gabis Skating Academy GmbH.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist - soweit nach deutschem Recht zulässig - Nürtingen Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Die Gabis Skating Academy GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB771342 eingetragen.
(4) Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
XIV. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln oder Bestandteile der Klausel unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
ATGB
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der Gabis Skating Academy GmbH
Erwerb und Verwendung der Kurs- und Stundenkarten (im Folgenden: "Tickets" genannt) zu Veranstaltungen der Gabis Skating Academy GmbH ("GSA") sowie der Zutritt zum Veranstaltungsort, insbesondere zum Eisstadion Wernau , unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ("ATGB") sowie der Stadionordnung der Eisstadion Wernau GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
Stand: 16. Januar 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Diesen ATGB unterliegen alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und die Verwendung von Kurs- und Stundenkarten (im Folgenden: „Tickets“) der Gabis Skating Academy GmbH (im Folgenden: „GSA“) für von der GSA zumindest mit veranstaltete Veranstaltungen, insbesondere alle Kursangebote und Eislaufveranstaltungen der GSA im Eisstadion Wernau, begründet werden.
Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
2. Ticketbestellung, kein Widerrufsrecht, Angebotsannahme, Leistungsgegenstand
2.1 Tickets, für die von der GSA veranstalteten Kurse, Kurseinzeltermine bzw. Veranstaltungen, sind grundsätzlich nur bei der GSA zu bestellen. Die GSA ist jederzeit berechtigt, die pro Erwerber bestellbare Ticketzahl zu begrenzen. Die GSA behält sich vor, einzelne Bestellarten nur bestimmten Kunden anzubieten.
2.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen noch widerrufen werden.
2.3 Auch wenn die GSA Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Erwerbers beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die GSA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
2.4 Bei einer Online-Bestellung eines Tickets ist der Erwerber verpflichtet, bezüglich seines Namens und seiner Adress- und Lieferdaten korrekte Angaben zu machen. Im Falle unzutreffender Angaben findet Ziffer 11.2 e) Anwendung. Vor der Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots hat der Erwerber durch Anklicken des einschlägigen Kästchens zu bestätigen, dass er die ATGB gelesen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
2.5 Bei einer nicht online erfolgenden Bestellung kommt der Vertrag erst dadurch zustande, dass die GSA mit (ggf. elektronischer) Absendung oder Hinterlegung des Tickets an den Erwerber das von der GSA angegebene Angebot zum Erwerb eines Tickets annimmt.
2.6 Durch den Vertragsschluss mit der GSA erwirbt der Erwerber das Recht zum Besuch oder der Teilnahme am Kurs bzw. an der Veranstaltung nach Maßgabe dieser ATGB.
Die GSA erfüllt die ihr obliegenden Pflichten, indem sie dem jeweiligen Inhaber des Tickets Zutritt zum Kurs oder der Veranstaltung gewährt.
Je Ticket ist nur eine Person berechtigt an dem Kurs, dem Kurseinzeltermin oder an der Veranstaltung teilzunehmen.
3. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Höhe der Einzelpreise ergibt sich aus den aktuellen online Preisangaben der GSA. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, Überweisung, Online-Zahlungsdienste oder bar) ausgeführt.
Aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von gesundheitsgefährdenden Infektionskrankheiten (z.B. Covid-19) kann die Annahme von Bargeld ausgesetzt werden.
Die GSA behält sich vor, einzelne Zahlungsarten nur bestimmten Kunden anzubieten.
3.2 Dem Erwerber wird die Rechnung nach Wahl der GSA in Papierform oder elektronisch übermittelt.
3.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist die GSA berechtigt, die Bestellung ohne weitere Fristsetzung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
4. Ticketauswahl
Falls sich der Erwerber damit einverstanden erklärt hat, ist die GSA im Falle des Ausverkaufs des gewünschten Kurses oder einer gewünschten Kategorie berechtigt, dem Erwerber Tickets eines anderen Kurses, einer anderen Veranstaltung bzw. einen anderen Kurs- oder Veranstaltungstermin anzubieten.
5. Ticketversand/Lieferbedingungen und Liefertermin
5.1 Der Versand der Tickets erfolgt in elektronischer Form. Sollte in Ausnahmefällen der Versand der Tickets nur auf postalischem Weg möglich sein, so geschieht dies auf Kosten des Erwerbers. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Erwerber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GSA oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die GSA, die dem Transportunternehmen die Versanddaten des Erwerbers zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt.
6. Reklamationen
6.1 Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Kurs, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.
6.2 Eine Reklamation offensichtlich fehlerhafter Tickets hat unverzüglich binnen zwei Wochen nach Eingang der Tickets beim Erwerber in Textform an die unten unter Ziffer 13 genannte Adresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Posteingangsstempel oder das Übertragungsprotokoll der E-Mail.
Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen auch im Falle offensichtlicher Fehler keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
7. Rücknahme/Erstattung der Tickets
7.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Erwerber hat kein Recht auf Ersatz oder Erstattung für abhanden gekommene oder zerstörte Tickets, es sei denn, die GSA oder deren Erfüllungsgehilfen haben den Defekt bzw. das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Die GSA behält sich vor, für gleichwohl ersetzte Tickets die Zahlung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Kurs- oder Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung der GSA im Einzelfall.
7.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung des Kurses, eines einzelnen Kurstermins oder der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Kurs- bzw. Eintrittspreises. Im Falle der Absage und Verlegung eines Kurses, eines einzelnen Kurstermins oder einer Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Ersatztermin.
7.3 Wird ein Kurstermin oder eine Veranstaltung abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der GSA zum Abbruch geführt hat.
7.4 Wird ein Kurs, ein einzelner Kurstermin oder eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so ist der Erwerber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Im Falle eines Rücktritts nach Ziff. 7.4 erhält der Erwerber den Kurs-, den Einzelkurspreis bzw. den Eintrittspreis der Veranstaltung gegen Rückgabe des Originaltickets bei der GSA zurück. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
7.6 Werden ein Kurs, ein einzelner Kurstermin bzw. eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so erhält der Kunde die hierfür erbrachte Zahlung, bei einem Kursticket mit mehreren Kursterminen also den prozentual zur Anzahl an Kursterminen entsprechenden Anteil von der GSA zurückerstattet.
8. Sonderregelungen für Kurse mit mehren Terminen
8.1 Bei einem Kursticket mit mehreren Kursterminen wird der prozentual zur Anzahl an noch offenen Kursterminen entsprechende Anteil von der GSA zurückerstattet
8.2 Im Falle von Verstößen des Erwerbers gegen die Vorschriften der Ziffern 9.2. bis 9.4. dieser ATGB sowie im Fall der Verhängung eines in der Eisstadion Wernau gültigen Stadionverbots ist die GSA zur fristlosen vorzeitigen Kündigung des Kursvertrags und zur Sperrung des Tickets berechtigt.
Der Ticketpreis ist im Ausübungsfall anteilig entsprechend der Zahl der noch zu absolvierenden Kurstermine im Gültigkeitszeitraum zu erstatten.
9. Weitergabe der Tickets
9.1 Einer Weitergabe von Tickets auch bei kurzfristiger Verhinderung des Kurs- bzw. Veranstaltungsteilnehmers kann nicht Rechnung getragen werden. Eine Weitergabe ist ausgeschlossen.
9.2 Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf durch den Erwerber ist untersagt und allein der GSA vorbehalten.
9.3 Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay, Facebook und andere Social Media Gruppen) und/ oder bei nicht von der GSA autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, o.ä.…) zum Kauf anzubieten;
b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die GSA gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
c) das Ticket an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/ oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die GSA zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
9.4 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers, ist nicht zulässig.
9.5 Wird ein Ticket unzulässigerweise angeboten, verwendet oder weitergegeben, ist die GSA nach billigem Ermessen, insbesondere unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, berechtigt, das Ticket sowie sonstige vom Erwerber erworbenen Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt
zum Kurs, zum Kurseinzeltermin bzw. zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn des Veranstaltungsorts zu verweisen. Die GSA kann den Veräußerer ferner für einen angemessenen Zeitraum, maximal fünf Jahre, vom Erwerb von Tickets ausschließen.
10. Recht am eigenen Bild
10.1 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Kurse bzw. Veranstaltungen und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können die GSA und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) EU-der
Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Kursteilnehmer oder Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die GSA sowie den nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband und den jeweils mit
ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
10.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Erwerber Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Erwerber die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 15 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 9.2 bis 9.4 bleiben unberührt.
11. Zutritt zur Veranstaltung am Veranstaltungsort
11.1 Der Zutritt zum Kurs, zum Kurseinzeltermin bzw. zur Veranstaltung am Veranstaltungsort ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Kinder unter 14 Jahren benötigen zur Teilnahme am Kurs, am Kurseinzeltermin oder an einer Veranstaltung die Begleitung von mindestens einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person.
11.2 Für Kurse, Kurseinzeltermine bzw. Veranstaltungen, die im Eisstadion Wernau stattfinden, gilt die lokal im Eisstadion Wernau ausgehängte Ordnung der Eisstadion Wernau GmbH.
11.3 Der Inhaber des Tickets unterwirft sich bei dem Besuch des Kurses, eines einzelnen Kurstermins oder der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. am Stadion aushängt, sowie der optional für die Veranstaltung gültigen Veranstaltungsordnung der GSA.
11.4 Die Stadion- oder Hallenordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.5 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Veranstaltungsdaten ist nur mit vorheriger Zustimmung der GSA zulässig. Ohne vorherige Zustimmung der GSA ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GSA. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung der GSA Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung der GSA oder einer von der GSA autorisierten Dritten nicht ins Eisstadion gebracht werden.
12. Vertragsstrafe, Gewinnabschöpfung, Regress
12.1 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen in Ziffern 9 kann die GSA von dem Zuwiderhandelnden die Zahlung einer angemessenen und ggf. vom jeweils zuständigen Gericht überprüfbaren Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 verlangen. 12.2 Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Zuwiderhandelnden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten
Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, sofern diese nicht parallel gemäß Ziffer 12.3. abgeschöpft werden, wobei klarstellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
12.3 Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9 dieser ATGB durch den Erwerber ist die GSA zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12.2. dieser ATGB und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Erwerber dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz
oder teilweise auszahlen zu lassen.
12.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
13. Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die GSA gerichtet werden:
Gabis Skating Academy GmbH
Oberer Wasenweg 18
73240 Wendlingen am Neckar
E-Mail: service@skating-academy.de
14. Haftungsausschluss
14.1 Der Aufenthalt an und im Veranstaltungsort, insbesondere im Eisstadion Wernau erfolgt auf eigene Gefahr.
14.2 Die Haftung der GSA ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
14.3 Die GSA haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihr, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Ebenfalls haftet sie im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
14.4 Die Haftung der GSA ist außer im Falle des vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt
eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
14.5 Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung der GSA für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der GSA oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GSA
beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung für Mängel, die die GSA arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage sowie im Falle einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
15. Datenschutz
15.1 Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (In Ziffer 10 zu Aufnahmen von Kursteilnehmern bzw. Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Erwerbers und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen der GSA und dem Erwerber/Ticketinhaber gemäß Art. 4 DSGVO.
15.2 Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der GSA können unter der abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
16. Erfüllungsort/Gerichtsstand
16.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung alleiniger Erfüllungsort der Sitz der GSA.
16.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der GSA.
16.3 Der GSA bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Erwerber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
16.4 Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Erwerber wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln.
Die GSA nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
17. Allgemeines, Änderungen der ATGB
17.1 Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
17.3 Die GSA ist in Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese ATGB zu ändern. Die Änderung kann frühestens vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können die Erwerber den neuen ATGB gegenüber dem GSA in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Erfolgt ein Widerspruch durch den Erwerber, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber nicht in Kraft. Die GSA ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses binnen vier Wochen ab Eingang des Widerspruchs berechtigt.
Ergänzende Ticket-Sonderbedingungen der Gabis Skating Academy GmbH
für den Betrieb während der Covid-19-Pandemie („Sonderbedingungen“)
1. Geltungsbereich; Verhältnis zu den ATGB
1.1 Diese Sonderbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und die Verwendung von Kurs- und Stundenkarten (im Folgenden: „Tickets“) der Gabis Skating Academy GmbH (der „GSA“) für von der GSA zumindest mit veranstaltete Veranstaltungen, insbesondere alle Kursangebote der GSA, die im Eisstadion Wernau durchgeführt werden, begründet werden, welche veranstaltet werden, solange infolge der Covid-19 – Pandemie Beschränkungen für die bei diesen Veranstaltungen zugelassene Teilnehmer- und Zuschauerkapazität, insbesondere durch die Corona-Verordnung Baden-Württemberg oder sonstige gesetzliche oder behördliche Vorgaben, bestehen.
Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser Sonderbedingungen. 1.2 Diese Sonderbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen der Gabis Skating Academy GmbH (ATGB).
Sollten diese Sonderbedingungen Regelungen der ATGB widersprechen, haben die Bestimmungen dieser Sonderbedingungen Vorrang.
2. Besuchsrecht, Ticketbestellung, Ticketversand
2.1 Um die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten im Falle des Auftretens einer Covid-19–Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch von Kursen oder Veranstaltungen der GSA lückenlos zu ermöglichen, ist die GSA verpflichtet, Namen, Anschrift und Kontaktdaten eines jeden Teilnehmers oder Besuchers zu erheben („Kontaktdaten“) und
nur Personen den Zutritt zu ihren Veranstaltungen zu gewähren, die die Kontaktdaten hinterlegt haben. Hierzu wird die GSA allen Erwerbern/Ticketinhabern ein Online-Verfahren zur Angabe der erforderlichen persönlichen Daten bereitstellen. Das Teilnahme und Besuchsrecht nach Maßgabe der ATGB wird ausdrücklich nur demjenigen Erwerber/Ticketinhaber während der Geltungsdauer dieser Sonderbedingungen eingeräumt, der seine Kontaktdaten in dem vom GSA bereitgestellten Verfahren zutreffend angegeben hat und identifizierbar ist.
2.2 Zur Minimierung von Kontakten und zum Zwecke der Sicherstellung einer Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle des Auftretens einer Covid-19–Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch von Kursen bzw. Veranstaltungen der GSA erfolgt die Bestellung von Tickets während der Geltungsdauer dieser Sonderbedingungen ausschließlich online.
2.3 Tickets werden während der Geltungsdauer dieser Sonderbedingungen bevorzugt in Form von selbst auszudruckenden bzw. elektronisch hinterlegten Tickets ausgegeben, eine Hinterlegung von Tickets findet nicht statt.
2.4 Tickets für Kursangebote und Kursserien in gedruckter Form sind in einer desinfizierbaren Kunststoffhülle eingeschweißt. Diese Tickets sind vor einer klassischen mechanischen Entwertung vom Kursteilnehmer zu desinfizieren.
3. Kurs- bzw. Veranstaltungsabsage; Reduktion der zugelassenen Zuschauer; Umsetzung
3.1 Soweit infolge der Auswirkungen der Pandemie und der zu ihrer Bekämpfung getroffenen Maßnahmen nach dem Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets eine Durchführung des Kurses, eines Kurstermins oder einer Veranstaltung ohne Zuschauer oder nur mit einer nachträglich reduzierten Anzahl an Teilnehmern des Kurses bzw. der Veranstaltung
kommt und die GSA dadurch nicht mehr in der Lage ist, allen Erwerbern/Ticketinhabern den Zutritt zum Kurs, des einzelnen Kurstermins bzw. zur Veranstaltung zu gewähren, ist die GSA berechtigt, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, welchen Erwerbern/Ticketinhabern er den Zutritt zum Veranstaltungsort gewährt. Gegenüber denjenigen Erwerbern, denen die GSA den Zutritt zum Kurs, zum Kurseinzeltermin bzw. der Veranstaltung danach nicht mehr gewähren kann, ist die GSA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.2 Soweit die GSA infolge einer in Ziffer 3.1 beschriebenen Maßnahme nicht in der Lage ist, allen Kursteilnehmern Zutritt zum Kurs, zum Einzelkurstermin bzw. zur Veranstaltung zu gewähren, ist die GSA auch insoweit berechtigt, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, welchen der Kurskarteninhaber sie den Zutritt zum Eisstadion gewährt.
Gegenüber denjenigen Kurskarteninhabern, denen die GSA den Zutritt zum Kurs, zum Einzelkurstermin oder der Veranstaltung danach nicht mehr gewähren kann, ist die GSA bezüglich der betroffenen Kurse, Einzelkurstermine bzw. Veranstaltungen zum Teilrücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Weitergabe der Tickets
Zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit etwaiger Infektionsketten ist eine Weitergabe von Tickets ergänzend zu den Vorgaben der ATGB auch weiterhin strikt ausgeschlossen.
5. Zutritt zum Veranstaltungsort; Verhalten am Veranstaltungsort
5.1 Über die Bestimmungen der ATGB hinaus kann der Zutritt zum Veranstaltungsort auch dann verweigert werden, wenn
a) der Erwerber oder Ticketinhaber im Rahmen der Erhebung der zur Nachverfolgung von Infektionsketten notwendigen Kontaktdaten unzutreffende Angaben macht;
b) der Ticketinhaber nicht (z.B. durch ein amtliches Ausweisdokument) nachweisen kann, dass er mit derjenigen Person identisch ist, deren Kontaktdaten im Rahmen der Erhebung der zur Nachverfolgung von Infektionsketten hinterlegt worden sind;
c) der Erwerber oder Ticketinhaber
- akut oder in den 14 Tagen vor dem Kurs bzw. der Veranstaltung Symptome aufweist bzw. aufgewiesen hat, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen und nicht bekanntermaßen eine andere Ursache haben oder
- in den 14 Tagen vor dem Kurs bzw. der Veranstaltung positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde oder
- sich in den 14 Tagen vor dem Kurs bzw. der Veranstaltung in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen in- oder ausländischen Corona-Risikogebiet aufgehalten hat oder
- in den 14 Tagen vor dem Kurs bzw. der Veranstaltung Kontakt zu einer Person hatte, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde, unter dem Verdacht einer Infektion mit dem eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 steht oder sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen in- oder ausländischen Corona-Risikogebiet aufgehalten hat, oder
- sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindet.
d) der Erwerber oder Ticketinhaber im Vorfeld des Zutritts zum Veranstaltungsort gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln der GSA verstößt, die u.a. über das Internet unter https://skating-academy.de/hygienic bekannt gegeben werden.
e) der Erwerber oder Ticketinhaber im Vorfeld des Zutritts zum Veranstaltungsort gegen geltende Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg oder gegen sonstige gesetzliche oder behördliche Vorgaben zur Vorbeugung von Infektionen, wie insbesondere bestehende Abstandsregelungen oder eine bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, verstößt.
5.2 Ergänzend zu den Bestimmungen der ATGB zum Verhalten am Veranstaltungsort, gelten während der Geltungsdauer dieser Sonderbedingungen folgende zusätzlichen Verhaltenspflichten im Hinblick auf den Zutritt zum und den Aufenthalt am Veranstaltungsort:
a) Für den Aufenthalt am Veranstaltungsort gelten die Hygiene- und Verhaltensregeln der GSA, die über das Internet auf der Website der GSA unter https://skating-academy.de/hygienic bekannt gegeben werden. diese sind während der gesamten Dauer des Aufenthalts am Veranstaltungsort zu beachten und einzuhalten.
b) Während des Aufenthaltes am Veranstaltungsort sind sämtliche Bestimmungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 einzuhalten, insbesondere die Corona-Verordnung Baden-Württemberg und sonstige gesetzliche oder behördliche Vorgaben zur Vorbeugung von Infektionen, wie insbesondere bestehende Abstandsregelungen oder eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
5.3 Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 5.2 kann der Ticketinhaber zum Schutz der anderen Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher sowie zum Zwecke der bestmöglichen Minimierung von Infektionsrisiken des Veranstaltungsortes verwiesen werden. Darüber hinaus ist die GSA berechtigt, den Erwerber unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und unter Abwägung der berechtigten Interessen des Erwerbers mit den berechtigten Interessen der GSA und der Allgemeinheit vom künftigen Bezug von Tickets für die Geltungsdauer dieser Sonderbedingungen auszuschließen.
5.4 Ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 5.3 kann bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 5.2 ein auf den Veranstaltungsort und insbesondere auf das Eisstadion Wernau beschränktes Stadionverbot ausgesprochen werden.
6. Haftungsausschluss; Infektionsrisiko
6.1 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort, insbesondere im Eisstadion Wernau erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Die Haftung der GSA ist nach Maßgabe der ATGB beschränkt.
6.3 Mit Bestellung von Tickets bzw. mit Zutritt zum Veranstaltungsort erklärt der Erwerber bzw. der Ticketinhaber, dass ihm bewusst ist, dass trotz der umfangreichen von der GSA getroffenen Schutzmaßnahmen gegen eine Infektion ein Restrisiko bestehen bleibt, sich im Rahmen der Anwesenheit am Veranstaltungsorts mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und dass er dieses Risiko bewusst eingeht. Insbesondere bei Zugehörigkeit zu einer von dem Robert-Koch-Institut definierten Risikogruppen muss jeder Erwerber/Ticketinhaber für sich selbst entscheiden, ob er sich diesem Restrisiko durch den Besuch des Veranstaltungsorts aussetzen möchte.
7. Datenschutz
Die allgemeine Datenschutzinformation der GSA einschließlich der Rechte des Erwerbers/Ticketinhabers nach der DSGVO sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der GSA können unter Datenschutzerklärung entnommen werden
8. Allgemeines, Änderungen der Sonderbedingungen
Sollten einzelne Punkte dieser Sonderbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: 15. September 2024